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Ab 1. April 2026 treten in Österreich zwei gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Haushalte mit geringem Einkommen entlasten:
1. Sozialtarif für Strom
- Haushalte mit Befreiung vom ORF-Beitrag erhalten automatisch einen vergünstigten Strompreis.
- Der Energiepreis wird für bis zu 2.900 kWh/Jahr auf 6 Cent/kWh gedeckelt.
- Für Haushalte mit mehr als 3 Personen gibt es zusätzlich 52,50 € pro weiterer Person jährlich.
- Die Abwicklung erfolgt automatisch über die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS).
- Wichtig: In manchen Fällen muss die Zählpunktnummer bekanntgegeben werden.
2. Nachweis der Unterstützungswürdigkeit
- Haushalte können bei der OBS einen amtlichen Nachweis beantragen.
- Dieser dient als Grundlage für verschiedene Förderungen, z. B.:
- Heizkostenzuschüsse
- Energieeffizienz-Förderungen
- Anspruch besteht sowohl für bereits begünstigte Personen als auch für weitere einkommensschwache Haushalte (auf Antrag).
Weitere Informationen:
www.obs.at/befreiung