Energiekosten: Neue Entlastungen ab April 2026

Veröffentlichungsdatum27.03.2026Lesedauer1 Minute
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Ab 1. April 2026 treten in Österreich zwei gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Haushalte mit geringem Einkommen entlasten:

1. Sozialtarif für Strom

  • Haushalte mit Befreiung vom ORF-Beitrag erhalten automatisch einen vergünstigten Strompreis.
  • Der Energiepreis wird für bis zu 2.900 kWh/Jahr auf 6 Cent/kWh gedeckelt.
  • Für Haushalte mit mehr als 3 Personen gibt es zusätzlich 52,50 € pro weiterer Person jährlich.
  • Die Abwicklung erfolgt automatisch über die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS).
  • Wichtig: In manchen Fällen muss die Zählpunktnummer bekanntgegeben werden.

2. Nachweis der Unterstützungswürdigkeit 

  • Haushalte können bei der OBS einen amtlichen Nachweis beantragen.
  • Dieser dient als Grundlage für verschiedene Förderungen, z. B.:
    • Heizkostenzuschüsse
    • Energieeffizienz-Förderungen
  • Anspruch besteht sowohl für bereits begünstigte Personen als auch für weitere einkommensschwache Haushalte (auf Antrag).

Weitere Informationen:
www.obs.at/befreiung